Brandschutz im Holzbau

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Das Thema Brandschutz hat beim Planen und Bauen von Konstruktionen aus Holz eine große Bedeutung. Heute ist es in der Fachwelt Konsenz, dass Holzbauweisen bei richtiger Ausführung keine Nachteile bezüglich der Sicherheit der Bewohner im Brandfall haben. Dennoch gibt es in den Bauordnungen heute noch viele Einschränkungen und zusätzliche Anforderungen an den Holzbau, die berücksichtigt werden müssen.

Holz brennt berechenbar

In der Brandschutzplanung wird zwischen dem Brandverhalten von Baustoffen und der Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen differenziert. Holz oder Holzwerkstoffe sind im Regelfall normal entflammbare Baustoffe. Das bedeutet aber nicht, dass damit keine Konstruktionen mit großen Feuerwiderstandsdauern realisiert werden können. Im Bedarfsfall können hölzerne Bestandteile mit nicht brennbaren Baustoffen kombiniert werden.

Dieses Prinzip wird auch im Holzrahmenbau angewendet. Sollte die tragende Struktur aus Holz und Holzwerkstoffen für die Brandschutzanforderung nicht ausreichend sein, können:

  • zusätzliche Bekleidungen aus Gipsplatten, um die Feuerwiderstandsdauer zusätzlich zu erhöhen oder
  • nicht brennbare Dämmstofe in den Gefachen eingesetzt werden, um den Brand- und Wärmedurchgang durch die Konstruktion erheblich zu reduzieren.

Grundsätzlich ist es auch möglich, Konstruktionen aus Holz und Holzwerkstoffen über Abbrandraten für den Brandfall bzw. die erforderliche Feuerwiderstandsdauer zu dimensionieren.

Mit diesen Maßnahmen ist es möglich, Holzrahmenkonstruktionen herzustellen, die Branddauern von 90 Minuten (REI 90, F90-B) und länger Stand halten. Aus der Feuerwiderstandsdauer von Holzkonstruktionen ergibt sich zunächst keine Einschränkung für deren Verwendung. Weitere Informationen zum Brandschutz finden Sie in den technischen Merkblättern .

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