Ab dem 1. Januar 2022 ist es in der Schweiz verboten, illegal geschlagenes Holz und die daraus gefertigten Produkte in Verkehr zu bringen. Es tritt eine neue Holzhandelsverordnung (HHV) in Kraft, die die Marktakteure verpflichtet, Sorgfaltspflichten einzuhalten und die Risiken für illegales Holz zu minimieren.
Weitere Informationen und Herstellererklärungen zur gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht für den Import von EGGER Produkten erhalten Sie hier:
EGGER Herstellererklärung zur Holzherkunft mit HVV Konformitätserklärung: VRG270