Compliance bei EGGER

EGGER ist ein nachhaltig und weltweit agierendes Familienunternehmen. Für unsere Geschäftstätigkeit und für die Beziehung zu all unseren Partnern ist das Thema Compliance – also die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Richtlinien – von zentraler Bedeutung. Die nachfolgenden Massnahmen helfen dabei, diese Haltung im Denken und Handeln aller EGGER Mitarbeitenden zu verankern.

Code of Conduct

Code of Conduct

Der EGGER Code of Conduct ist ein Verhaltenskodex, der auf den Werten, dem Leitbild, den Unternehmenszielen und den zehn Prinzipien des UN Global Compact beruht. Der Code of Conduct beinhaltet klare Verhaltensstandards, die von allen Mitarbeitenden einzuhalten sind.

Code of Conduct für Lieferanten

Auch von unseren Lieferanten erwarten wir, dass sie unsere Compliance-Grundsätze in der gesamten Lieferkette teilen. Mit dem Code of Conduct für Lieferanten bringt EGGER klar zum Ausdruck, dass wir uns von unseren Zulieferern die Einhaltung der geltenden Gesetze sowie der Prinzipien des UN Global Compact fordern.

Code of Conduct für Lieferanten
Kartellrecht

Kartellrecht

Jeder EGGER Mitarbeitende muss alle relevanten kartellrechtlichen Bestimmungen kennen und befolgen. Eine eigene Leitlinie Kartellrecht, regelmässige Pflichtschulungen sowie risikobasierte Audits helfen dabei, sich kartellrechtlich korrekt zu verhalten.

Korruptionsprävention

Wir verwehren uns strengstens gegen jede Art von Bestechung und Bestechlichkeit. In einer eigenen Leitlinie zur Korruptionsprävention sind klare Verbote sowie Anleitungen zum angemessenen Umgang mit Geschenken und Einladungen festgelegt. Auch in Schulungen werden Mitarbeitende entsprechend geschult.

Korruptionsprävention
Spenden und Sponsoring

Spenden und Sponsoring

EGGER liegt das Wohlergehen der lokalen Gemeinschaft am Herzen. Für Spenden und Sponsoring gibt es jedoch klare Vorgaben. EGGERs Compliance-Leitlinie zu Spenden und Sponsoring legt dabei den global gültigen Standard fest. Wir unterstützen ausschliesslich Organisationen oder Aktivitäten, deren Fokus auf den Bereichen Gesundheit, Soziales, Bildung und Umweltschutz liegen. Jegliche Unterstützungen, die politische Parteien, Kandidaten oder Amtsinhaber betreffen, sind ausgeschlossen. Ebenso von der Unterstützung ausgeschlossen sind religiöse Zwecke sowie der Spitzensport.

Datenschutz

EGGER setzt verschiedene Massnahmen damit die einschlägigen Gesetze zum Datenschutz eingehalten und personenbezogene Daten mit grösster Sorgfalt behandelt werden. Eine eigene Leitlinie zum Datenschutz, regelmässige Pflichtschulungen sowie risikobasierte Audits helfen dabei.

Datenschutz
Kapitalmarkt

Kapitalmarkt

Mit unserer Leitlinie zur Kapitalmarkt-Compliance zeigen wir Kapitalgebern, dass gesetzliche Regelungen für den Kapitalmarkt von EGGER ernst genommen werden und eventuellen Verstössen vorgebeugt wird. Die Leitlinie soll ausserdem sicherstellen, dass wir die Erwartungen erfüllen, die der Kapitalmarkt an Verhalten und Organisation eines Unternehmens stellt.

Ombudsstelle

Unethisches und insbesondere ungesetzliches Verhalten kann zu erheblichen Schäden für EGGER als Unternehmen, für Mitarbeiter, aber auch für die Allgemeinheit führen. Um solches Verhalten aufzudecken und zu verhindern, hat EGGER eine Ombudsstelle eingerichtet. Mitarbeitende, Lieferanten, Kunden und andere Dritte können sich bei einem Verdacht oder Hinweis auf Fehlverhalten an den externen und damit neutralen Rechtsanwalt Dr. Carsten Thiel von Herff als Ombudsmann wenden. Der Kontakt mit der Ombudsstelle ist auf Wunsch auch anonym möglich.

Ombudsstelle
Kontakt zur Ombudsstelle

Der Kontakt mit der Ombudsstelle ist auf Wunsch auch anonym möglich.

Telefon (kostenlos): 080066283762 sowie +49 521 557 333 00

E-Mail: ct@thielvonherff.de

Online: https://report-tvh.com/

Weitere Informationen zur Ombudsstelle

Weitere Informationen zum Ombudsmann, zu den Kontaktmöglichkeiten sowie dem Ablauf einer Meldung finden Sie hier in diesem Link und im Code of Conduct für Lieferanten. Der Ombudsmann unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Hinweise werden nach Prüfung durch den Ombudsmann an EGGER nur weitergeleitet, wenn der Hinweisgeber dazu sein ausdrückliches Einverständnis erklärt. Sowohl der Ombudsman als auch EGGER werden dabei immer die Identität des Hinweisgebers vertraulich behandeln.

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